ALLERGENE

 

Eure Gesundheit ist uns wichtig! Wir haben in unseren Teeprodukten die Zutaten nach dem Lebensmittelrecht gut lesbar und in Absprache mit dem Hersteller Florapharm mit ganz viel Sorgfalt vermerkt. Eine Kennzeichnung der Allergene erfolgt durch "Fettschrift" und "Unterstreichung" der entsprechenden Zutat.

 

HIER!! Liste der in der EU kennzeichnungspflichtigen Allergene

Die Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung [EU] Nr. 1169/2011) regelt die Kennzeichnung von Allergenen.

Anhang II der LMIV listet die Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen und damit kennzeichnungspflichtig sind. Dies sind:

Glutenhaltiges Getreide (d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel u. a.) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse

Krebstiere und Krebstiererzeugnisse

Eier und Eierzeugnisse

Fisch und Fischerzeugnisse

Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse

Soja und Sojaerzeugnisse

Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)

Schalenfrüchte, d. h. Mandel (Amygdalus communis L.), Haselnuss (Corylus avellana), Walnuss (Juglans regia), Kaschunuss (Anacardium occidentale), Pecannuss (Carya illinoiesis (Wangenh.), Paranuss (Bertholletia excelsa), Pistazie (Pistacia vera), Macadamianuss und Queenslandnuss (Macadamia ternifolia) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse

Sellerie und Sellerieerzeugnisse

Senf und Senferzeugnisse

Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse

Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder

10 mg/l als SO2 angegeben

Lupine sowie Erzeugnisse daraus

Weichtiere (Mollusken) sowie Erzeugnisse daraus