ALLERGENE
Eure Gesundheit ist uns wichtig! Wir haben in unseren Teeprodukten die Zutaten nach dem Lebensmittelrecht gut lesbar und in Absprache mit dem Hersteller Florapharm mit ganz viel Sorgfalt vermerkt. Eine Kennzeichnung der Allergene erfolgt durch "Fettschrift" und "Unterstreichung" der entsprechenden Zutat.
HIER!! Liste der in der EU kennzeichnungspflichtigen Allergene
Die Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung [EU] Nr. 1169/2011) regelt die Kennzeichnung von Allergenen.
Anhang II der LMIV listet die Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen und damit kennzeichnungspflichtig sind. Dies sind:
Glutenhaltiges Getreide (d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel u. a.) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
Eier und Eierzeugnisse
Fisch und Fischerzeugnisse
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
Soja und Sojaerzeugnisse
Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
Schalenfrüchte, d. h. Mandel (Amygdalus communis L.), Haselnuss (Corylus avellana), Walnuss (Juglans regia), Kaschunuss (Anacardium occidentale), Pecannuss (Carya illinoiesis (Wangenh.), Paranuss (Bertholletia excelsa), Pistazie (Pistacia vera), Macadamianuss und Queenslandnuss (Macadamia ternifolia) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Sellerie und Sellerieerzeugnisse
Senf und Senferzeugnisse
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder
10 mg/l als SO2 angegeben
Lupine sowie Erzeugnisse daraus
Weichtiere (Mollusken) sowie Erzeugnisse daraus